Wenn Sie Hilfe bei der Auswahl des richtigen Datenblattes benötigen oder Sie Rückfragen zum Ausfüllen eines Datenblattes haben, so zögern Sie bitte nicht, uns telefonisch zu kontaktieren.
Ja.
Bitte bringen Sie immer ein Ausweisdokument (Personalausweis / Reisepass) mit! Auch wenn Sie persönlich bekannt sind, kann dieses zur Identifizierung erforderlich sein, z.B. bei Vertretung des Notars.
Zur Dokumentenbeglaubigung müssen Sie außerdem das zu beglaubigende Dokument mitbringen.
Zur Unterschriftsbeglaubigung bringen Sie bitte den zu unterschreibenden Entwurf mit, falls wir diesen nicht für Sie angefertigt haben.
Nein, grundsätzlich rufen wir selbst einen aktuellen Grundbuchauszug ab. Eine Ausnahme besteht für die Fälle, in denen die Immobilien sich außerhalb von Baden-Württemberg befinden.
Seit dem 1. Januar 2018
ist das Notariat nicht mehr zuständig für Nachlassverfahren (z.B.
Erbscheinserteilung). Die Zuständigkeit liegt nunmehr alleine beim zuständigen
Nachlassgericht; in diesem Bezirk also beim
Amtsgericht – Nachlassgericht –
Offenburg
Zeller Straße 38a
77654 Offenburg
Postanschrift:
Hindenburgstraße
5
77654 Offenburg
Telefonnummer: 0 781 / 93 31 400
Das Beurkundungsverfahren wird eingeleitet, indem Sie telefonisch einen Termin bei uns vereinbaren.
Sie erhalten unmittelbar nach der Terminvereinbarung von uns ein Datenblatt, in das Sie die Daten eintragen, die wir zur Terminsvorbereitung benötigen. Dieses enthält außerdem – je nach Vertragstyp – weiterführende Hinweise für Sie. Bitte lesen Sie dieses deshalb beim Ausfüllen aufmerksam durch. Das ausgefüllte Datenblatt muss zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufes mindestens 14 Tage vor Ihrem Termin bei uns eingehen.
Anhand Ihrer Daten erstellen wir einen Entwurf für Sie, den Sie in der Regel ca. eine Woche vor dem Termin erhalten. Im Einzelfall (z.B. Urlaubszeit oder erhöhtes Arbeitsaufkommen) kann die Vorabzusendung jedoch auch kurzfristiger erfolgen. Bitte beachten Sie, dass nur ein vollständig ausgefülltes Datenblatt eine korrekte Entwurfserstellung ermöglicht. Sollten wir bei der Entwurfserstellung vorab noch Fragen an Sie haben, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Sollten Sie bei der Durchsicht des Entwurfs größeren Änderungsbedarf entdecken, so setzen Sie sich bitte vor dem Termin mit uns in Verbindung, damit wir die entsprechenden Änderungen vorab aufnehmen können. Kleinere Änderungen dagegen (z.B. Korrektur falscher Zahlen oder Ergänzen fehlender Nebenangaben) können im Termin noch vorgenommen werden.
Am Beurkundungstag werden im Termin vor Beurkundung selbstverständlich Ihre offenen Fragen geklärt. Danach folgt die Beurkundung inkl. des Verlesens der Urkunde und den Belehrungen der Beteiligten.
Ihre Abschriften der Urkunde erhalten Sie im Anschluss an die Beurkundung per Post.
In den Fällen, in denen ein Übergabevertrag Beurkundungsgegenstand ist, werden von uns grundsätzlich zwei Termine im Abstand von etwa vier Wochen vergeben. Dem Beurkundungstermin geht dann zwingend ein Beratungstermin voraus.